Allgemeine Bedingungen

Die Beschreibung auf der Website doubledutch Au-pair-Agentur unter www.ddutch.eu gibt die allgemeinen Bedingungen und Kosten des Programms wieder. Die folgenden Abschnitte beschreiben die spezifischen Anmeldung- und Stornobedingungen.

  1. Durch Rücksendung bzw. Unterzeichnung des Anmeldungsformulars schließt die Gastfamilie einen Vertrag mit doubledutch und ist sie mit den Kosten, Informationen und Bedingungen, wie hier beschrieben, einverstanden.
  2. doubledutch behandelt die Anmeldungen nach Ordung der Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor, Anmeldungen und Vermittlungen zu verweigern, wenn es dazu einen guten Grund gibt.
  3. Eine Suche nach einem Au-pair-Mädchen durch doubledutch wird erst angefangen, nachdem doubledutch das vollständig ausgefüllte Anmeldungsformular sowie die in den Absätzen 6 und 7 beschriebenen Bezahlungen erhalten hat.
  4. doubledutch haftet auf keinerlei Weise für Schaden noch für jeden sonstigen (finanziellen) Nachteil, die die Gastfamilie durch den Aufenthalt, das Benehmen oder die Unterlassung des Au-pair-Mädchens erfährt
  5. doubledutch haftet auf keinerlei Weise für ein verspätetes Eintreffen des Au-pairs bei der Gastfamilie, noch für eine vorzeitige Abfahrt des Au-pairs aus der Gastfamilie.
  6. Die Gastfamilie ist damit einverstanden, für das Vorstellungsgespräch mindestens €30 und höchstens €75 (je nach Ort, an dem das Gespräch stattfindet) zu bezahlen. Dieser Betrag ist beim Interview bar zu bezahlen.
  7. Die Gastfamilie ist damit einverstanden, am Moment der Anmeldung oder am Moment der Aktivierung eines Neuantrags 35% der Vermittlungskosten für eine Vermittlung und/oder Einweisung eines Au-pairs anzuzahlen. Der Moment der Anmeldung wird definiert als der Moment, an dem das unterschriebene Anmeldeformular an doubledutch zugeschickt wird. Der Moment der Aktivierung eines Neuantrags wird definiert als der Moment, an dem die Gastfamilie entweder mündlich oder schriftlich doubledutch beauftragt, ein neues Au-pair zu suchen.
  8. Die Gastfamilie ist damit einverstanden, den Rest der Vermittlungs- und Einweisungskosten bei der Annahme eines Au-pair-Dossiers zu bezahlen.
  9. Die Bezahlung muss innerhalb 14 Tagen nach dem Datum der Rechnung erfolgen. Wenn diese Frist überschritten wird, ist die Gastfamilie im Verzug (und ist der gesetzliche Zins verpflichtet). Jeder Betrag, der am vereinbarten Verfälligkeitstermin nicht bezahlt worden ist, wird um 15% erhöht mit einem Mindestbetrag von €69,00 als Entschädigung und um 12% Verzugszinsen pro Jahr. Nachdem die Frist überschritten worden ist, wird die Forderung dem Inkassobüro C&B GmbH übertragen. In dem Fall wird für Aufträge in Belgien zusätzlich eine Inkassoprovision von €250 gefordert, für andere Länder ist diese Provision je nach Vertrag. Alle Kosten, inklusive Inkassoprovision, müssen durch die Gastfamilie bezahlt werden. Für alle Streitsachen sind nur die Gerichte von Antwerpen zuständig.
  10. Im Fall einer Stornierung durch die Gastfamilie, gilt Folgendes:
    • Wenn die Gastfamilie innerhalb 4 Monaten kein durch doubledutch vermitteltes Au-pair angenommen hat, gilt dies automatisch als Stornierung, es sei anders übereingekommen.
    • In allen anderen Fällen gilt eine Stornierung nur, wenn doubledutch per Einschreiben den Stornierungsgrund erfahren hat.
    • Wenn die Gastfamilie nach der Unterzeichnung des Anmeldeformulars und vor der im Punkt 7 beschriebenen Anbezahlung storniert, muss sie dennoch doubledutch 35% der Vermittlungskosten bezahlen. Dieser Betrag kann in manchen Fällen für einen nächsten Au-pair-Antrag verwendet werden, doch das muss zuerst durch doubledutch beurteilt werden.
    • Im Fall einer vorzeitigen Beendung der Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair an 21 Tagen oder mehr vor dem Ankunftsdatum des Au-pairs muss die Gastfamilie doubledutch 65% des Vermittlungsbetrages bezahlen. doubledutch ist nicht verpflichtet der Gastfamilie irgendwelchen Betrag oder einen Teil davon zu erstatten oder loszusprechen.
    • Im Fall einer vorzeitigen Beendung der Vereinbarung zwischen doubledutch und der Gastfamilie und/oder der Gastfamilie und dem Au-pair an 20 Tagen oder weniger vor dem Ankunftsdatum oder nach Ankunft des Au-pairs ist doubledutch nicht verpflichtet der Gastfamilie irgendwelchen Betrag oder einen Teil davon zu erstatten. Wenn der Vermittlungsbetrag am Moment der Stornierung noch nicht ganz bezahlt ist, muss die Gastfamilie doubledutch 100% des Vermittlungsbetrages bezahlen.
    • Im Fall einer vorzeitigen Beendung der Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair, weil das Au-pair sein Besuch storniert, wird doubledutch sich dafür einsetzen, innerhalb 30 Tagen ein anderes Au-pair zu finden, insofern doubledutch die 100%ige Bezahlung der Vermittlungskosten für die vereinbarte Periode bereits empfangen hat.
    • In keinem Fall wird doubledutch der Gastfamilie irgendwelchen Betrag oder einen Teil davon erstatten oder lossprechen.
  11. Nach einer 1. Vermittlung für 12 Monate erhält eine Gastfamilie das Recht auf eine Ermäßigung bei einem Wiederholungsauftrag und dies nach folgendem Schema. Dieses Ermäßigungsschema gilt nur für Einweisungen gleicher Dauer und gleicher Art (Au-pair/Au-pair-Einweisungen oder Au-pair +/Au-pair + Einweisungen). Ermäßigungen werden nur dann gestattet, wenn alle Bezahlungen innerhalb der Zahlungfrist erhalten wurden.
    • 10% Ermäßigung bei 1. Wiederholung
    • 15% Ermäßigung bei 2. Wiederholung
  12. Diese Ermäßigungen gelten nur für die Vermittlungskosten für einen 12-monatigen Au-pair-Aufenthalt und nur wenn die 2. Vermittlung anschließend erfolgt. Ermäßigungen werden nur auf die aktuellen Vermittlungskosten gestattet und werden in die letzte Rechnung mit verrechnet, oder in die zweite Rechnung (wenn es sich um eine mehr als 10%-ige Ermäßigung handelt). Im Fall einer Preiserhöhung wird die Ermäßigung auf die geltenden Vermittlungskosten gestattet.
  13. Wenn die Gastfamilie, nach vorheriger Vermittlung, noch einmal die Dienste von doubledutch in Anspruch nehmen will, dann wird sie gebeten, dies doubledutch mindestens 3 Monate vor dem Beenden der 1. Vermittlungsperiode mitzuteilen.
  14. Im Fall eines Wiederholungsantrages ist die Gastfamilie damit einverstanden, am Moment der Anmeldung oder am Moment der Aktivierung des Antrags 35% der Vermittlungskosten für eine Vermittlung und/oder Einweisung eines Au-pairs anzuzahlen. Der Moment der Aktivierung eines Wiederholungsantrags wird definiert als der Moment, an dem die Gastfamilie entweder mündlich oder schriftlich doubledutch den Auftrag erteilt, ein neues Au-pair zu suchen. Eventuelle Ermäßigungen werden auf der letzten Rechnung verrechnet.
  15. Falls die Gastfamilie ihre Verpflichtungen doubledutch gegenüber nicht nachkommt, ist doubledutch dazu berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  16. Uneinigkeiten zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair werden doubledutch vorgelegt und durch sie, den Regeln der Vernünftigkeit und Gerechtigkeit entsprechend, geschlichtet.
  17. Sowohl die Gastfamilie wie auch das Au-pair können, wenn sie gute Gründe dafür haben, zusammen oder einzeln, sich dazu entscheiden, vorherige Vereinbarungen über die Dauer des Aufenthalts des Au-pairs in der Gastfamilie nicht länger zu befolgen. Dabei gilt eine zweiwöchiger Kündigungsfrist.
  18. Wenn es schwerwiegende, dringende Gründe gibt, was zu jeder Zeit durch doubledutch zu beurteilen ist, können sowohl die Gastfamilie als auch das Au-pair, zusammen oder einzeln, und mit sofortiger Wirkung, sich dazu entscheiden, vorherige Vereinbarungen über die Dauer des Aufenthalts des Au-pairs in der Gastfamilie nicht länger zu befolgen, ohne eine Kündigungsfrist zu beachten.
  19. Im Fall des Punkts 17 behält die Gastfamilie das Recht auf einer einmaligen kostenlosen Vertretung des Au-pairs für die restliche Vermittlungsperiode, vorausgesetzt, dass diese nicht mit mehr als 10% vergangen ist und dass die Gastfamilie allen Programmkosten und im Vorstellungsgespräch vereinbarten Forderungen gerecht geworden ist. Dies wird durch doubledutch beurteilt.
  20. Im Fall des Punkts 18 kann das Recht auf einer einmaligen kostenlosen Vertretung des Au-pairs verfallen, wenn die schwerwiegenden/dringenden Gründe dadurch enstanden sind, dass die Programmregeln und die im Vorstellungsgespräch gemachten Vereinbarungen nicht befolgt wurden. Dies wird durch doubledutch beurteilt.
  21. Nach dem belgischen Gesetz haftet die Gastfamilie für den Abschluss und die Bezahlung einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts des Au-pairs bei ihr. Wenn das Au-pair krank ist, wird die Gastfamilie für eine Periode von höchstens 14 Tagen das vereinbarte Taschengeld weiterbezahlen und dem Au-pair die Gelegenheit bieten, zum Arzt zu gehen. Während der ganzen Zeit des Aufenthalts des Au-pairs in der Gastfamilie haftet die Gastfamilie für Unterkunft und Verpflegung des Au-pairs.
  22. Die Gastfamilie erlaubt es doubledutch, dass doubledutch allen Au-pairs die E-Mailadresse und die Telefonnumer ihres Au-pairs vermittelt. Das kann jedoch nur, wenn diese Au-pairs Mitglied des doubledutch Au-pair Verbands sind und zu einer bestimmten Periode in Belgien und/oder in den Niederlanden am Au-pair-Programm teilnehmen.
  23. Es gehört zur Haftung der Gastfamilie, wenn nötig eine Arbeitsgenehmigung sowie die richtigen Dokumente für den Visumantrag des Au-pairs zu beantragen, das Au-pair bei den richtigen Behörden anzumelden, und alle daraus erwachsenden Unkosten zu bezahlen. Für den Arbeitsgenehmigungsantrag muss die Gastfamilie die Dienstleistung von doubledutch annehmen und bezahlt dafür €325.
  24. doubledutch zal het gastgezin middels de website op www.ddutch.eu blijven informeren over eventuele wijzigingen in haar programma, voorwaarden en de visum regeling. Het gastgezin accepteert haar eigen verantwoordelijkheid in deze en zal regelmatig de website raadplegen om op de hoogte te blijven van eventuele veranderingen.